Dienstag, 7. November 2017

"...weder angeklagt noch verurteilt"

Es ist traurig, dass es erst der Paradise Papers bedarf, damit die Creme der bundesdeutschen Investigativjournalisten auf die Spur von Dan Gertler und Glencore kommt (ARD).

Denn sogar MediaWatch hatte unbezahlt, kostenlos und schon vor ziemlich genau einem Jahr unter anderem auf diesen Fall hingewiesen. Seinerzeit wurde der US-Hedgefond Och-Ziff Capital rechtskräftig zu 412 Millionen US-Dollar Strafe und Ausgleichszahlung für Bestechungsgelder verdonnert, die im Rahmen von Deals über den Tresen gegangen waren, in die auch Gertler und Glencore (wiki) verwickelt waren. Namentlich Joseph Kabila (den die ARD nicht nennt) und andere ranghohe afrikanische  Funktionsträger hatten im Verlauf von zehn Jahren 100 Mio. US-Dollar für die Vergaben von Bergbaulizenzen kassiert (Quartz.com). Auch die Strafzahlung von Och-Ziff enthalten die öffentlich-rechtlichen ihrem Publikum vor. Andererseits entblödet sich die ARD nicht, Gertlers Anwaltskanzlei mit dem Hinweis zu zitieren, "die US-Behörden hätten falsche Angaben erhalten". Falschangaben aufgrund derer sie millionenschwere Strafen verhängen?


Dennoch geht aus der Darstellung der ARD hervor, dass Glencore und Gertler sich die Lizenzen etwa einer Kupfermine namens "Katanga" in der DR Kongo im Gegenzug für ihre treuen Dienste zum Spottpreis von 140 statt 585 Mio. US-Dollar unter den Nagel reißen konnten. Und die Deals haben sich für den vorher schon milliardenschweren Gertler gelohnt: Glencore hat ihm seine Beteiligungen an gemeinsamen Unternehmungen im Februar 2017 für 534 Mio. US-Dollar abgekauft (Guardian). Allerdings fehlt auch dieser wichtige Hinweis wieder in der Darstellung der ARD.

"Gertler ist weder angeklagt noch verurteilt", beendet die ARD-Kollegin ihren Bericht. Und zu ihren Gunsten legt Ihr/Euer ergebenster MediaWatch-Redakteur das nicht als juristische Absicherung aus, sondern als Aufforderung an die zuständigen Behörden, schleunigts und nachhaltig tätig zu werden. Welche das sein könnten, erfahren wir allerdings nicht.

Abschließend wird hier noch wärmstens empfohlen, einmal die Darstellung der ARD mit der im Guardian in dieser - juristisch allerdings durchaus kribbeligen - Angelegenheit zu vergleichen.

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